Anmeldung Balkon-/ Stecker-Solaranlage
Aufbauen, in die Steckdose stöpseln, Strom produzieren. So einfach funktioniert eine Stecker-Solaranlage. Damit alles seinen richtigen Gang geht, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden. Wir erklären, was Sie darüber wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Anmeldung eines Balkonkraftwerks
- Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden
- Zählerwechsel
- Balkonkraftwerk anmelden bei der Bundesnetzagentur
- Balkonkraftwerk ohne Anmeldung?
Ein Balkonkraftwerk – auch Stecker-Solaranlage genannt – ist eine einfache und schnelle Lösung, wenn Sie einen Teil Ihres Stroms selbst erzeugen möchten. Diese Geräte mit maximal 600 Watt Ausgangsleistung kann grundsätzlich jede und jeder bei sich zu Hause installieren. In Mietshäusern brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft. Ist diese Hürde genommen, ist vor allem wichtig: Sie müssen ein paar rechtliche Anforderungen einhalten. Dazu gehören die Anmeldungen Ihrer kleinen Solaranlage beim Verteilnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Hier erfahren Sie alles rund um das Thema Balkonkraftwerk anmelden.
Balkonkraftwerk Anmeldung: So geht das!
Zwar hat die Europäische Union kleine Stromerzeuger unter 800 Watt als "nicht signifikant" eingestuft, trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Anmeldungen erfordern einen zeitlichen Aufwand, verursachen aber zunächst einmal keine Kosten. Wem diese bürokratischen Schritte schwerfallen, der kann sich kompetente Hilfe holen, zum Beispiel von einem Hersteller, Händler, Elektroinstallateur, der Verbraucherzentrale, der Seite machdeinenstrom.de oder einer lokalen Solarinitiative.
Stecker-Solaranlage beim Netzbetreiber anmelden
Der Verteilnetzbetreiber ist Eigentümer der Stromleitungen in Ihrer Region und zuständig für die Verteilung des Stroms zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern, also bis zu Ihrem Hausanschluss. Er kümmert sich um den Betrieb und die Wartung sowie um den Ausbau der lokalen Stromnetze. Jedes Haus hat einen festen Netzbetreiber, Sie können ihn daher nicht wie einen Stromversorger wechseln.
Wie melde ich die Stecker-Solaranlage dem Netzbetreiber?
Haben Sie Ihren Netzbetreiber gefunden, dann können Sie bei diesem Ihre sogenannte „Eigenerzeugungsanlage“ anmelden. Seit April 2019 sieht die Netzanschlussnorm (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) vor, dass Privatpersonen ihre Balkonkraftwerke bis 600 Watt in Deutschland vereinfacht selbst melden können. Viele Netzbetreiber bieten entsprechende vereinfachte Formulare auf ihrer Website oder auf Anfrage an. Einige davon führt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) in einer Liste auf. Für Netzbetreiber, die kein Meldeformular bereitstellen, bietet die DGS einen Musterbrief an. Das Formular muss vom jeweiligen Inhaber des Stromanschlusses oder einer bevollmächtigten Person, zum Beispiel einer Elektrofachkraft, ausgefüllt werden. Einige Netzbetreiber verlangen explizit die Installation durch einen Fachhandwerker.
Auch wenn keine direkte gesetzliche Pflicht für die Einhaltung der VDE-Normen besteht, fordern viele Netzbetreiber einen Wieland-Anschluss, um die Anmeldung der Mini-PV-Anlage durchzuführen. Laut den VDE-Normen sollte die installation der Wieland-Steckdose von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Was beinhaltet die Anmeldung beim Netzbetreiber?
Mit der Anmeldung beim Netzbetreiber bestätigen Sie, dass Sie die Vorschriften für die Installation der steckerfertigen Photovoltaik-(PV)-Anlage einhalten. Ferner erklären Sie den Verzicht auf den Anspruch der Einspeisevergütung, sollten Sie mehr Strom einspeisen als Sie verbrauchen. Die Anmeldeformulare und die Anforderungen können bei einzelnen Netzbetreibern unterschiedlich ausfallen, obwohl sie den gleichen rechtlichen Anforderungen unterliegen. Das Inbetriebsetzungsprotokoll müssen sie jedoch alle akzeptieren, viele Hersteller bieten hierfür ausgefüllte Formulare mit den Daten ihrer Produkte. Zusätzlich benötigen Sie eventuell diese Dokumente:
- Datenblatt des PV-Moduls
- Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Konformitätserklärung des Wechselrichters
Brauche ich einen neuen Zähler?
Auch über Stecker-Solargeräte, die für den Eigengebrauch gedacht sind, kann Strom ins Netz fließen. Aus diesem Grund wird der zuständige Netzbetreiber nach Ihrer Anmeldung eventuell den Zähler auswechseln, falls noch ein alter Stromzähler mit Drehscheibe (Ferarris-Zähler) eingebaut ist. Den wird er gegen einen modernen elektronischen Zähler tauschen, der beide Richtungen erfassen und eine Rücklaufsperre haben kann. Für den neuen Zähler können höhere Gebühren anfallen, die Sie mit der Stromrechnung über den Energieversorger begleichen.
Balkonkraftwerk der Bundesnetzagentur melden
Die zweite notwendige Anmeldung ist die Eintragung der PV-Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. In diese Liste müssen alle ortsfesten stromerzeugenden Anlagen innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme eingetragen werden. Sie können diese Eintragung als Anlagenbetreiber selbst vornehmen oder eine bevollmächtigte Person wie eine Elektrofachkraft beauftragen. Dazu registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber beim Marktstammdatenregister und tragen dann die Daten Ihrer kleinen PV-Anlage ein. Bei Änderungen der Leistungsdaten oder Stilllegung der Anlage können Sie sich im Marktstammdatenregister wieder anmelden und Ihre Daten entsprechend ändern.
Hinweis: Auch wenn das Solar-Kraftwerk die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist, müssen Sie diese Änderung sowohl dem Netzbetreiber als auch der Bundesnetzagentur melden.
Was passiert, wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden?
Als Betreiber haben Sie keinen direkten Nutzen von der Anmeldung Ihres Balkonkraftwerks. Warum müssen Sie die Anlage überhaupt anmelden? Nun, sie stellt einen Teil der Stromversorgung in Deutschland dar und muss daher die rechtlichen Vorschriften einhalten und bei den verantwortlichen Stellen bekannt sein. Wenn Sie Ihr Balkonkraftwerk nicht anmelden, wird das theoretisch als Ordnungswidrigkeit nach § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) betrachtet und kann zu einem Bußgeld in dreistelliger Höhe führen. Der Verzicht auf eine Anmeldung beim Netzbetreiber kann im Extremfall sogar dazu führen, dass der Anschluss vom Netz getrennt wird. Allerdings verzichten Sie als Betreiber eines Balkonkraftwerks auf die offizielle Einspeisevergütung, daher hat die Bundesnetzagentur wenige Möglichkeiten zur Sanktionierung und bisher ist noch kein Fall einer Strafe bekannt. Die Verbraucherzentralen raten dazu, beide Anmeldungen vorzunehmen und die gleichen Daten einzutragen, da die Institutionen miteinander in Kontakt stehen und der jeweils andere von der Anmeldung erfährt.